Berechnung der Mehrwertsteuer/Vorsteuer bei digitalen Inhalten
Immer häufiger werden digitale Dienstleistungen verrechnet, oft vom oder ins Ausland.
Weiterverrechnung von Mehrwertsteuern
Ein oft diskutiertes Thema ist die Handhabung von Mehrwertsteuern bei einer Weiterverrechnung von einem Drittanbieter an den Kunden. Unter anderem spielt die Adressierung der Rechnung dabei eine Rolle.
Berechnung des Nettopreises
Mit indirekten Steuern – wie der Mehrwertsteuer – werden die Endkunden belastet. Wenn der Nettopreis und der Mehrwertsteuersatz vorhanden sind, kann man sich einfach den Bruttopreis errechnen:
Bruttopreis = Nettopreis + (Nettopreis * MWST-Satz)
Manchmal ist es jedoch auch notwendig, den Nettobetrag zu berechnen, wenn nur der Bruttobetrag gegeben ist. Bei der Berechnung des Nettopreises sehen wir immer wieder Fehler, da man nicht einfach vom Bruttopreis den Steuerbetrag abziehen kann. Bei einem MWST-Satz von 10% ist der Nettopreis gleich 100% und der Bruttopreis gleich 110%. Der Bruttopreis wird oft fälschlicherweise als 100% angenommen. Demnach ist die folgende Formel falsch: Nettopreis = Bruttopreis – (Bruttopreis * MWST-Satz). Für die korrekte Berechnung des Nettopreises muss die folgende Formel anwendet werden, sofern man den MWST-Satz bereits erhoben hat:
Nettopreis = Bruttopreis / (MWST-Satz + 1)
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1 Comment
Doreen Rottler
November 28, 2019 @ 15:44
Anders ist es bei der Bruttorechnung. Die Bruttorechnung bekommen ublicherweise private Kunden (z.B. bei B2C Online Shops), die ohnehin keine Mehrwertsteuer erstattet bekommen konnen. Nicht jedes Produkt wird in jedem Land gleich besteuert. Wer z.B. Kaffee oder anderen Lebensmittel verkauft, der musst nur 7% MwSt. bezahlen. Wer z.B. digitale Guter wie eBooks im europaischen Ausland verkauft, der muss z.B. die jeweilige Steuer des Landes anwenden, in dem der Kaufer sitzt.
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