Written by DM on September 2, 2016 in Finanzbuchhaltung

Wie erfasse ich die Kosten der Firmenwebseite buchhalterisch?

Kaum ein Unternehmen kommt heutzutage ohne einen überzeugenden Internetauftritt aus. Dieser stellt für Firmen einen Absatzkanal für die Waren oder Dienstleistungen dar, woraus in der Zukunft Erträge generiert werden. Dabei sind Websites keine physischen Gegenstände. Somit gehören sie in die Gruppe der immateriellen Wirtschaftsgüter.

Es stellt sich jedoch die Frage: Wie geht man mit den im Zusammenhang mit der Erstellung einer Internetpräsenz anfallenden Kosten aus buchhalterischer Sicht um? Muss eine Abschreibung erfolgen oder sind die Kosten sofort als Betriebsausgaben abzuziehen?

Natürlich beschränken sich die anfallenden Kosten nicht nur auf die Erstellung der Website. Sie sollte danach auch bedient bzw. gepflegt werden. Zudem kann man die Website bzw. ihre Funktionalität erweitern. Solche Aktionen haben auch Mittelabflüsse zur Folge, die korrekt zu erfassen sind.

Das von unserem Team erstellte, unten angeführte Schema geht auf alle angesprochenen Punkte ein und präsentiert eine mögliche Vorgehensweise bei der Erfassung von entsprechenden Kosten.

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