Written by NA on November 17, 2017 in Finanzbuchhaltung

Das Gesetz schreibt vor, dass alle Einkommen und Ausgaben im Geschäftsjahr gebucht werden müssen, in welchem sie tatsächlich anfallen (OR 958, Jahresrechnung, OR 958b, zeitliche Abgrenzung). Dies hat zur Folge, dass beim Jahresabschluss die Aufwände und Erträge ganz oder teilweise durch eine Abgrenzungsbuchung korrigiert respektive abgegrenzt werden müssen, wenn sie in der Rechnungsperiode verbucht wurden, jedoch eine andere Buchhaltungsperiode betreffen. In der Buchhaltung wird dieses Vorgehen der Rechnungsabgrenzungen als Bildung transitorischer Aktiven bzw. Passiven bezeichnet und unter dem neuen Rechnungslegungsrecht (ab 1. Januar 2013) mit folgender Bezeichnung in der Buchhaltung geführt:

  • alt: «Passive Rechnungsabgrenzungen»
    neu: «Noch nicht bezahlter Aufwand» oder «Erhaltener Ertrag des Folgejahres»
  • alt: Aktive Rechnungsabgrenzungen
    neu: «Bezahlter Aufwand des Folgejahres» oder «Noch nicht erhaltener Ertrag»

Wenn am Ende des Jahres eine Aktive oder Passive Rechnungsabgrenzung gemacht wurde, muss zu Beginn des nächsten Jahres gleich eine Rückbuchung erfolgen. Weitere konkrete Buchungen dazu werden nachfolgend am Beispiel folgender Firma betrachtet:

Was versteht man unter Aktiven- und Passiven Rechnungsabgrenzungen? Wie sollen diese buchhalterisch richtig gehandhabt werden?

Allgemeine Informationen über die Firma:
  • Name: DermaTreat GmbH
  • Geschäftstätigkeit: Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie
  • MwSt Status: nicht MwSt pflichtig
  • Geschäftsjahr: 01.01.2016 – 31.12.2016

Passive Rechnungsabgrenzungen (TP)

Was versteht man unter Aktiven- und Passiven Rechnungsabgrenzungen? Wie sollen diese buchhalterisch richtig gehandhabt werden?
Aufwände, die noch zum alten Geschäftsjahr gehören, aber deren Rechnung erst im neuen Jahr erhalten wird. Dabei kann der Wert des offenen Rechnungsbetrags auch geschätzt werden (z.B. Telefonrechnungen)

Was versteht man unter Aktiven- und Passiven Rechnungsabgrenzungen? Wie sollen diese buchhalterisch richtig gehandhabt werden?
Erträge, die bereits das neue Geschäftsjahr betreffen, deren Vorauszahlungen aber bereits im alten Geschäftsjahr eingegangen sind

Beispiel 1:  DermaTreat GmbH hat einen Vertrag mit der Reinigungsfirma «Estevez Reinigungen GmbH» über Reinigungsdienste für ihre Klinik abgeschlossen. Gemäss dem Vertrag wird die Reinigungsfirma die Rechnung für Dezember 2016  im Wert von CHF 450 erst im Januar 2017 erstellen. In diesem Zusammenhang soll DermaTreat GmbH diesen Aufwand beim Jahresabschluss schon im Jahre 2016 berücksichtigen und als transitorisches Passivum erfassen, da die Leistung zu diesem Aufwand im Dezember 2016 erbracht wurde. Diesbezüglich sollten folgende Buchungen in der Buchhaltung von DermaTreat GmbH durchführt werden:

Datum Bezeichnung Soll Haben Betrag, CHF
31.12.2016 Passive Rechnungsabgrenzung «Estevez Reinigungen GmbH»,
Leistungsperiode: Dezember 2016
6040 «Reinigung Geschäftsräume» 2300 «Noch nicht bezahlter Aufwand» CHF 450
01.01.2017 Rückbuchung von passiver Rechnungsabgrenzung «Estevez Reinigungen GmbH» 2300 «Noch nicht bezahlter Aufwand» 6040 «Reinigung Geschäftsräume» CHF 450
04.01.2017 Rechnungseingang «Estevez
Reinigungen GmbH»,
Leistungsperiode: Dezember 2016
6040 «Reinigung Geschäftsräume» 2000 «Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen» CHF 450
15.01.2017 DermaTreat GmbH bezahlt die Rechnung von «Estevez Reinigungen GmbH» 2000 «Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen» 1020 «Bankkonto» CHF 450

Beispiel 2: Frau Vogel, eine Kundin von DermaTreat GmbH, hat eine Prozedur für den 15. Januar 2017 bestellt und am 25. Dezember 2016 eine Vorauszahlung in der Höhe von CHF 1´500 gemacht. Die Leistung respektive die Behandlung wird im neuen Jahr erbracht. Der Ertrag zu dieser Leistung muss in der Buchhaltung der dermatologischen Klinik folglich auf das nächste Jahr übertragen und als transitorische Passiven verbucht werden.
Dazu macht der Buchhalter die folgenden Buchungen:

Datum Bezeichnung Soll Haben Betrag, CHF
25.12.2016 DermaTreat GmbH hat die Rechnung an Kundin Frau Vogel versandt. Leistungsperiode: Januar 2017 1100 «Forderungen aus Lieferungen und Leistungen» 3400 «Dienstleistungserlöse» CHF 1'500
25.12.2016 Anzahlung von Frau Vogel Geschäftskonto - 1020 1100 «Forderungen aus Lieferungen und Leistungen» CHF 1'500
31.12.2016 Passive Rechnungsabgrenzung Prozedur von Frau Vogel Ertragskonto – 3400 «Dienstleistungserlöse» TP – 2301 «Erhaltener Ertrag des Folgejahres» CHF 1'500
01.01.2017 Rückbuchung: Passive Rechnungsabgrenzung Prozedur von Frau Vogel TP – 2301 «Erhaltener Ertrag des Folgejahres» Ertragskonto – 3400 «Dienstleistungserlöse» CHF 1'500

Aktive Rechnungsabgrenzungen (TA)

Was versteht man unter Aktiven- und Passiven Rechnungsabgrenzungen? Wie sollen diese buchhalterisch richtig gehandhabt werden?
Aufwände, die das neue Geschäftsjahr betreffen, aber schon im alten Geschäftsjahr bezahlt wurden (zum Beispiel: im Voraus bezahlte Miete oder Versicherungsprämien)

Was versteht man unter Aktiven- und Passiven Rechnungsabgrenzungen? Wie sollen diese buchhalterisch richtig gehandhabt werden?
Erträge, die das alte Geschäftsjahr betreffen, aber die Rechnung erst im folgenden Jahr erstellt und an die Kunden geschickt werden und die Zahlung erst im neuen Jahr beglichen werden

Beispiel 3: Ende 2016 hat DermaTreat GmbH eine Rechnung von AXA Winterthur der Motorzeug-Haftpflichtversicherung für 2017 in der Höhe von CHF 3´200 erhalten. Die Rechnung wurde schon im Jahr 2016 bezahlt. Der Versicherungsaufwand betrifft aber das Jahr 2017. Aus diesem Grund soll die Rechnung als transitorische Aktiven verbucht werden, um den Aufwand periodengerecht erfassen zu können.
Buchhalterisch soll dies mit folgenden Buchungen realisiert werden:

Datum Bezeichnung Soll Haben Betrag, CHF
12.12.2016 DermaTreat GmbH hat die Rechnung von AXA Winterthur für Motorzeug-Haftpflichtversicherung erhalten. 6200 «Betriebsaufwand Fahrzeuge» 2000 «Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen» CHF 3'200
31.12.2016 DermaTreat GmbH hat die Rechnung von «AXA Winterthur» bezahlt 2000 «Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen» 1020 «Bankkonto» CHF 3'200
31.12.2016 Aktive Rechnungsabgrenzung «AXA Winterthur Motorzeug-Haftpflichtversicherung» Leistungsperiode: 2017 1300 «Bezahlter Aufwand des Folgejahres» 6200 «Betriebsaufwand Fahrzeuge» CHF 3'200
01.01.2017 Rückbuchung von aktiver Rechnungsabgrenzung von «AXA Winterthur» 6200 «Betriebsaufwand Fahrzeuge» 1300 «Bezahlter Aufwand des Folgejahres» CHF 3'200

Beispiel 4Ende Dezember 2016 wurde beim Kunden Herr Baumgartner eine erste Stufe der Behandlung im Wert von CHF 500 durchgeführt. Die Rechnung für diese Dienstleistung, die im Dezember erbracht wurde, wird Herrn Baumgartner erst im Januar gestellt. Infolgedessen erfolgte ein Teil der Behandlung noch im aktuellen Jahr und muss daher auch entsprechend in diesem Jahr als Ertrag berücksichtigt und als transitorische Aktiven verbucht werden.
In Bezug darauf sollten folgende Buchungen gemacht werden:

Datum Bezeichnung Soll Haben Betrag, CHF
31.12.2016 Aktive Rechnungsabgrenzung «Kunde Herr Baumgartner» Leistungsperiode: 2016 1301 «Noch nicht erhaltener Ertrag» 3400 «Dienstleistungserlöse» CHF 500
01.01.2017 Rückbuchung von aktiver Rechnungsabgrenzung von «Kunde Herr Baumgartner» 3400 «Dienstleistungserlöse» 1301 «Noch nicht erhaltener Ertrag» CHF 500
10.01.2017 DermaTreat GmbH versendet die Rechnung an Kunde Herr Baumgartner (Teil Dezember) 1100 «Forderungen aus Lieferungen und Leistungen» 3400 «Dienstleistungserlöse» CHF 500
15.01.2017 Herr Baumgartner hat die entsprechende Rechnung bezahlt 1020 «Bankkonto» 1100 «Forderungen aus Lieferungen und Leistungen» CHF 500

Falls eine Firma MwSt-pflichtig ist, müssen die Beiträge bei den Rechnungsabgrenzungen auf Nettobasis verbucht werden (d.h. ohne MwSt).

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1 Comment
DP

Januar 18, 2021 @ 12:21

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Vielen herzlichen Dank für diesen super Artikel. Informativ, anschaulich und auch für einen Laien absolut verständlich.

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