Wann wird mein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig
Written by Philipp Stirnemann on Mai 1, 2023 in Steuern

Die Mehrwertsteuer mit ihrem Anteil von mehr als 30% Prozent der Einnahmen des Bundes spielt in der Schweiz eine Schlüsselrolle beim Steueraufkommen. Ein Unternehmer sollte ganz genau beobachten, ab welchem Zeitpunkt sein Unternehmen die Pflicht hat, Mehrwertsteuern abzurechnen. Die Missachtung von entsprechenden Regelungen und eine daraus resultierende verspätete Anmeldung der Mehrwertsteuer kann dazu führen, dass ein Unternehmen die anfallende MwSt. selbst bezahlen muss. Wurden Rechnungen fälschlicherweise ohne MwSt. ausgestellt und bereits vom Kunden beglichen, muss das Unternehmen die Mehrwertsteuer im Nachhinein selbst berappen. Dabei handelt es sich keinesfalls um ein amüsantes Einzelschicksal. Der Fall kommt in der Praxis häufiger vor, als man denkt.

Doch obwohl die MwSt.-Pflicht von vielen Unternehmern als zusätzliche Belastung bewertet wird, kann die rechtzeitige MwSt.-Anmeldung bis zu einem gewissen Grad zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen. Möchten Sie erfahren, wie Sie MwSt.-Fallen umgehen und gleichzeitig einen möglichst grossen Nutzen aus der MwSt.-Pflicht ziehen können? Im Folgenden bringen wir unsere Expertise ein und erklären das im Detail.

Wann beginnt die Mehrwertsteuerpflicht Ihrer Unternehmung?

Für den Eintritt in die Mehrwertsteuerpflicht schreibt der Gesetzgeber lediglich ein einziges Kriterium vor – die Höhe des Jahresumsatzes aus den weltweit erbrachten Leistungen oder verkauften Produkten. Die Faustregel für den Eintritt in die Mehrwertsteuerpflicht lautet gemäss Vorschriften der ESTV wie folgt:

  1. Bestehende Unternehmen:
    Sollte die Höhe des Jahresumsatzes aus den weltweit erbrachten steuerbaren Leistungen oder verkauften Produkten die Schwelle von CHF 100’000 (ohne MwSt.) überschreiten, ist das Unternehmen per Anfang des Folgejahres zur MwSt-Registrierung verpflichtet.
  2. Unternehmen, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen:
    Falls bei Gründung eines Unternehmens davon auszugehen ist, dass die massgebende Umsatzgrenze von CHF 100’000 innerhalb der folgenden zwölf Monate erreicht oder überschritten wird, ist das Unternehmen mit Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit obligatorisch steuerpflichtig.

Was zählt bei der Ermittlung der MwSt.-Pflicht zum Jahresumsatz?

Es geht bei der Frage über die MwSt.-Pflicht ausschliesslich um die Höhe des Jahresumsatzes. Allerdings sollten Sie im Hinterkopf behalten: Nicht alle Einnahmen werden der Bemessungsgrundlage zugerechnet. Für die Ermittlung der Umsatzgrenze sind Einnahmen zu berücksichtigen, die mit folgenden Leistungen erzielt werden:

  • Steuerbare Dienstleistungen und Waren im Inland (also mit der MwSt. belastete Dienstleistungen und Waren).
  • Verkauf von Dienstleistungen und Waren ins Ausland, sofern diese steuerbar wären, wenn sie im Inland verkauft worden wären.
  • Von der Steuer befreite Lieferungen und Dienstleistungen im Inland.

Bestimmte Leistungen dürfen nicht in die Kalkulation der Umsatzgrenze einfliessen. Genauere Informationen finden Sie in Art. 21 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer.

Bemessungsgrenze der Mehrwertsteuerpflicht: Praxisbezogene Fallbeispiele und mögliche Handlungsszenarien

Nutzen Sie das folgende Schema, um herauszufinden, ob eine Mehrwertsteuerpflicht für Ihr Unternehmen besteht und wie Sie darauf reagieren müssen.

Bemessungsgrenze der Mehrwertsteuerpflicht

Wichtig!

Die Verantwortung für die zeitnahe MwSt-Registrierung bei der ESTV liegt vollständig bei Ihnen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen die ESTV ein Erinnerungsschreiben senden wird, müssen wir Sie enttäuschen. Bei Bedarf sollten Sie sich an einen Treuhänder wenden. abrechnungen.ch betreut laufend Start-ups, die sich in dieser Entwicklungsphase befinden.

Wann ist ein freiwilliger Verzicht auf die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht sinnvoll?

Auf den ersten Blick erscheint diese Überlegung als nicht besonders zielführend. Aber für ein Unternehmen, das im Markt noch nicht die erwünschte Reputation erlangt hat, kann sich die Mehrwertsteuerpflicht als ein vertrauensbildendes Element für potenzielle Kunden oder Auftraggeber erweisen. Diese Argumentation ist übrigens in den Vorschriften der ESTV ersichtlich.

Vor- und Nachteile des Verzichts auf die Befreiung von der Steuerpflicht

Wichtig!

Die Abwägung von Vor- und Nachteilen der MwSt.Unterstellung hängt stark vom konkreten Fall ab. Ob die Vorteile der MwSt.-Registrierung die Nachteile überwiegen, kann nur im Kontext des konkreten Zeitpunkts für das Unternehmen beurteilt werden. abrechnungen.ch bietet hierzu breite Unterstützung für seine Mandatskunden an.

Untenstehend finden Sie detaillierte Erklärungen zu den einzelnen Punkten aus der Abbildung.

Vorteile

  1. Möglichkeit des Vorsteuerabzugs
    Die für bezogene Dienstleistungen oder Waren bezahlte Mehrwertsteuer kann mittels Vorsteuerabzug geltend gemacht und zurückgefordert werden, sofern voher die MwSt.-Anmeldung erfolgt ist. Diese Vorgehensweise ist also bereits in der Anfangsphase sinnvoll, wenn hohe Investitionen in das Anlagevermögen fliessen.
  2. Unterstreichen der Solidität und Grösse Ihrer Unternehmung
    Ein zweiter wesentlicher Aspekt der Mehrwertsteuerpflicht ist der positive und solide Eindruck, den ihr Unternehmen bei potenziellen Kunden hinterlässt. Erhält Ihr Kunde eine Rechnung ohne eingerechnete MwSt., gilt das schnell als Hinweis darauf, dass Ihr Unternehmen keine hohen Umsätze generiert und vielleicht nicht auf sicheren Beinen steht. Das kann besonders in der Startphase beim Aufbau von Kundenbeziehungen Zweifel an der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens aufkommen lassen. Am Anfang zählt jeder Auftrag doppelt!

Nachteile

  1. Verteuerung von Produkten/Dienstleistungen
    Ihr Produkt- oder Dienstleistungsangebot wird für Privatpersonen und für Unternehmen, die entweder nicht mehrwertsteuerpflichtig sind oder die Mehrwertsteuer mit Saldosteuersatz abrechnen, teurer. Diese Kundengruppen können im Gegensatz zu anderen Unternehmen keine Vorsteuer geltend machen. Sie müssen stets den Bruttobetrag aus eigener Tasche zahlen. Die daraus resultierende Verteuerung des Angebots kann unter Umständen zu einem geringeren Umsatzvolumen des Unternehmens führen.
  2. Zusätzlicher Buchführungsaufwand
    Gleichzeitig sollten Sie einer Aufwandssteigerung in der Buchhaltung Rechnung tragen. Grund ist der zusätzliche Zeitaufwand, der durch das Handling der Mehrwertsteuer entsteht.

Wenn Sie die Mehrwertsteuerthematik in professionelle Hände übergeben möchten, steht Ihnen das Treuhand-Team von abrechnungen.ch gerne zur Verfügung.

2 Comments
Raina Grebe

August 16, 2023 @ 16:23

Reply

Vielen Dank für den tollen Artikel!
Ich möchte Sie fragen, ob ich als Ausländer eine Einzelfirma in der Schweiz betreiben kann, ohne diese im Handelsregister zu registrieren?

Philipp Stirnemann

August 17, 2023 @ 18:06

Reply

Hallo Raina
Hallo RainaGrundsätzlich ist es zulässig, ein Einzelunternehmen ohne die Eintragung im Handelsregister zu betreiben, vorausgesetzt, dass Ihr Unternehmen die Umsatzschwelle von CHF 100k netto nicht überschreitet. Wenn diese Mindestschwelle überschritten wird, müssen Sie sich für die MWST-Registrierung anmelden. Diese erfolgt jedoch normalerweise nach der Eintragung im HR. Ihre selbständige Erwerbstätigkeit muss von der Ausgleichskasse bestätigt werden. Das ist wichtig.

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