Einzelfirma, GmbH oder AG - Die beste Wahl für Ihr Unternehmen
Written by GS on September 16, 2024 in Businessplanung

Die Schweizer Unternehmenslandschaft wird von drei wichtigen Unternehmensformen dominiert, die auf diese kleineren Betriebe ausgerichtet sind. Mit etwa 326’000 Einzelfirmen ist die Einzelunternehmung die häufigste Form und spiegelt den Unternehmergeist von Einzelpersonen wider. Es folgen rund 92’000 GmbHs und 122’000 AGs, die jeweils unterschiedliche Vorteile für verschiedene geschäftliche Bedürfnisse bieten.

Doch welche dieser Formen ist die beste Wahl für Ihr Unternehmen? In diesem Artikel tauchen wir tief in die Vor- und Nachteile von Einzelfirma, GmbH und AG ein und helfen Ihnen, eine solide Grundlage für Ihren zukünftigen Geschäftserfolg zu legen.

Merkmale der Einzelfirma

Wenn Sie als natürliche Person in der Zukunft wirtschaftlich tätig sein wollen, jedoch keine Firma für Ihre derzeitige Einkommensquelle gründen möchten und nicht vorhaben, Mitarbeiter einzustellen, ist die Einzelfirma die am besten geeignete Wahl. Ärzte, Anwälte und Freelance (z.B. Software Developer) wählen oft diese Form. Der Grund für diese Wahl liegt in der Einfachheit der Rechtsform. Es gibt keine besonderen Verpflichtungen, die durch das Schweizer Obligationenrecht geregelt sind, und die Einzelfirma wird von nur einer Person, dem Inhaber, geführt. Es gibt noch weitere Vorteile dieser Form.

Unterschiede zwischen Einzelfirma und anderen Unternehmensformen

  • Die Registrierung ist völlig kostenlos.
  • Es gibt keine Mindest­­kapital­­anforderungen für diese Form.
  • Es sind keine organisatorischen Gremien erforderlich.
  • Die Person muss das Unternehmen nicht im Handels­register eintragen lassen, es sei denn, das Jahres­einkommen übersteigt CHF 100’000.
  • Gewinne werden nicht doppelt besteuert auf Unternehmens­­ebene bzw. auf persönlicher Ebene.
  • Die Person kann Pensions­­kassen­­gelder in streng geregelten Fällen beziehen.
  • Die Person muss keine Buchhaltung nach den Regeln des Obligationen­­rechts führen, es sei denn, der Umsatz übersteigt CHF 500’000 im Geschäfts­jahr.

Somit ist die Einzelfirma die einfachste (auf rechtlicher Ebene) und günstigste Form, um als Einzelunternehmer tätig zu werden, aber es gibt einen Haken: Die Person ist nicht durch den „corporate veil“ geschützt, daher haftet sie gegenüber allen Gläubigern mit ihrem persönlichen Vermögen. Auch der Zugang zu den Kapitalmärkten ist schwieriger.

Wenn eine Person beabsichtigt, ihr Unternehmen zu einem komplexeren Unternehmen mit Mitarbeitern auszubauen, wäre es in den meisten Fällen vorteilhafter, wenn sie sich für eine GmbH oder AG entscheidet.

Häufig gestellte Fragen zum Thema «Einzelfirma»

Wer kann rechtmässig ein Einzelunternehmen besitzen und führen?

Jede natürliche Person kann eine Einzelfirma gründen und führen.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten bei der Auswahl eines Namens einer Einzelfirma?

Der Name eines Einzelunternehmens muss den Familiennamen des Gründers enthalten, mit oder ohne Vornamen. Es ist möglich, zusätzliche Elemente wie das Tätigkeitsfeld oder eine kreative Bezeichnung hinzuzufügen, doch diese dürfen nicht irreführend, falsch oder dem öffentlichen Interesse schädlich sein. Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden dennoch im UID-Register geführt, wobei der Name immer den Vor- und Nachnamen der selbstständigen Person enthalten muss.

Wie viele Eigentümer sind mindestens notwendig, um eine Einzelfirma zu gründen?

Ein Einzelunternehmen erfordert nur einen Eigentümer.

Welche Buchführungspflichten müssen Einzelunternehmen erfüllen?

Einzelunternehmen mit einem Umsatz von weniger als CHF 500’000 sind verpflichtet, zumindest eine vereinfachte Buchführung zu führen, um ihr Einkommen, ihre Ausgaben und ihr Vermögen zu dokumentieren. Andernfalls muss das Einzelunternehmen die Buchhaltung gemäss den Vorgaben des schweizerischen Obligationenrechts führen und präsentieren.

Merkmale einer GmbH

Wenn Sie sich entscheiden, alleine oder mit ein paar Freunden / Partnern eine kleine Firma zu gründen, ist die GmbH die geeignetste Wahl. Sie unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der Einzelfirma, vor allem aber muss sie im Handelsregister eingetragen werden. Auch für die Registrierung muss die Firma ein Stammkapital von mindestens CHF 20’000 haben, das in Anteile mit einem Nennwert von mindestens CHF 100 aufgeteilt wird. Die Kapitaleinlage muss nicht unbedingt in einer Geldwährung gezahlt werden, sondern kann beispielsweise mit einer Kapitaleinlage erfolgen. Ausserdem hat die Firma eine rechtliche Struktur, die aus der Gesellschafterversammlung, dem Verwaltungsrat und der Revisionsstelle besteht.

Unterschiede zwischen GmbHs und anderen Unternehmensformen

  • Das Vermögen der Gesellschafter ist durch den „corporate veil“ geschützt, was bedeutet, dass nur das im Besitz der Gesellschaft befindliche Vermögen für Gläubiger zugänglich ist.
  • Im Vergleich zur AG wird relativ wenig Kapital benötigt.
  • Im Vergleich zu einer Einzel­firma hängt eine GmbH nicht ausschliesslich an einer Person (Risiko).

Obwohl die Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, was als klarer Vorteil gesehen werden kann, hat dies auch seine Nachteile. Genauer gesagt, werden die Gewinne der Gesellschaft als eigenständige juristische Person separat besteuert, und nach der Ausschüttung von Dividenden an die Gesellschafter werden diese erneut als Privatpersonen besteuert. Daher wird das Geld, bevor es die Tasche des Gesellschafters erreicht, zweimal besteuert.

Häufig gestellte Fragen zum Thema «GmbH»

Wer kann Gesellschafter einer GmbH werden?

Ein Gesellschafter einer GmbH kann entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person wie eine andere GmbH, AG usw. sein.

Was sind die rechtlichen Implikationen bei der Namensgebung einer GmbH?

Es ist verpflichtend, dass der Name einer Gesellschaft die Rechtsform – „GmbH“– enthält. Darüber hinaus kann der Name Details über die Partner der Gesellschaft, ihre Aktivitäten oder andere kreative Elemente enthalten, solange er nicht irreführend ist und das öffentliche Interesse nicht schädigt. Der Name muss sich auch von bereits bestehenden, eingetragenen Namen unterscheiden.

Wie viele Gesellschafter sind mindestens erforderlich, um eine GmbH zu gründen?

Es muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein, um eine GmbH erfolgreich zu gründen.

Was sind die Prüfungs­anforderungen für eine GmbH und wann kann ein Unternehmen auf eine Prüfung verzichten?

Eine GmbH muss ihre Buchführung gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht führen und einreichen. Eine ordentliche Revision ist erforderlich, wenn das Unternehmen zwei der folgenden Schwellenwerte über zwei aufeinanderfolgende Jahre überschreitet:

  • Bilanzsumme: CHF 20 Millionen
  • Umsatz: CHF 40 Millionen
  • Mitarbeiter: 250

Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die Konzernabschlüsse erstellen müssen, benötigen immer eine ordentliche Revision. Kleinere Unternehmen unterliegen einer eingeschränkten Revision, können jedoch darauf verzichten, wenn sie im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen.

Was sind die Anforderungen für die Gewinnzuweisung in Reserven und die Ausschüttung von Dividenden in einem Unternehmen?

5% des Jahresgewinns müssen den gesetzlichen Reserven zugewiesen werden. Bei einem Verlustvortrag muss dieser vor der Zuweisung an die Reserve gedeckt werden. Dividenden können erst nach diesen Zuweisungen ausgeschüttet werden. Die gesetzliche Kapitalreserve kann an die Gesellschafter zurückgezahlt werden, wenn nach Deckung der Verluste die Reserven und Gewinnrücklagen die Hälfte des eingetragenen Stammkapitals übersteigen. Eine detaillierte Abhandlung zum Thema mit Beispielen findet sich hier.

Merkmale der AG

Wenn Sie bereit sind, in eine grössere Industrie einzusteigen und viel Kapital benötigen, dann passt die AG oft besser als die oben beschriebenen Rechtsformen. Ähnlich wie bei der GmbH ist die Gründung der AG eng mit der Eintragung im Handelsregister verbunden und erfordert ebenfalls ein Mindestkapital von CHF 100’000, wobei der Nennwert der Aktien grösser als CHF 0 (null) sein muss. Es ist nicht notwendig, den vollen Kapitalbetrag einzuzahlen, aber es sollten 20% des vollen Wertes und mindestens CHF 50’000 eingezahlt werden.

Unterschiede zwischen AG und anderen Unternehmensformen

  • Die Aktionäre sind wie bei der GmbH durch den „corporate veil“ geschützt.
  • Die Aktionäre bleiben anonym.
  • Die Aktien der Gesellschaft sind leicht handelbar.
  • Eine AG verfügt über ein höheres Mindest­eigen­kapital und ist daher für Investoren kreditwürdiger.

Wie im Falle der GmbH werden auch bei der AG die Aktionäre doppelt besteuert, zuerst auf Unternehmensebene (die AG muss als eigenständige juristische Person Steuern zahlen) und dann auf persönlicher Ebene des Aktionärs. Strukturell enthält die AG die Generalversammlung der Aktionäre, den Verwaltungsrat und den Revisor als Verwaltungsorgane.

Sowohl GmbH als auch AG sind verpflichtet, 5% ihres Jahresgewinns den gesetzlichen Reserven zuzuführen,  und ein Verlustvortrag muss vor dieser Zuweisung ausgeglichen werden. Dividenden können nur nach diesen Zuweisungen ausgeschüttet werden. Die gesetzlichen Kapitalreserven können an die Aktionäre zurückgezahlt werden, wenn die gesetzlichen Kapitalreserven und Gewinnrücklagen mehr als die Hälfte des eingetragenen Aktienkapitals oder 20% für Holdinggesellschaften übersteigen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema «AG»

Welche Anforderungen gibt es an die Geschlechter­vertretung in der Aktien­gesellschaft?

In einer Aktiengesellschaft müssen mindestens 30% der Verwaltungsräte und 20% der Mitglieder der Geschäftsführung Frauen sein. Wenn diese Quoten nicht erreicht werden, muss der Vergütungsbericht detailliert erklären, warum dies der Fall ist und welche Massnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts getroffen werden.

Was sind die wesentlichen Anforderungen an den Firmennamen einer Aktiengesellschaft?

Der Firmenname muss einen Hinweis auf die Rechtsform enthalten (z. B. “AG”), sich von anderen eingetragenen Namen unterscheiden und darf nicht irreführend oder schädlich für das öffentliche Interesse sein. Er sollte die Geschäftstätigkeit des Unternehmens widerspiegeln und den Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts entsprechen.

Wie werden die Finanzunterlagen und Prüfungen einer Aktiengesellschaft verwaltet?

AGs sind verpflichtet, detaillierte Finanzunterlagen zu führen und jährlichen Prüfungen zu unterziehen. Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten (Bilanzsumme von 20 Millionen CHF, Umsatz von 40 Millionen CHF oder 250 Mitarbeiter), müssen einer ordentlichen Prüfung unterzogen werden, während kleinere Unternehmen möglicherweise nur einer eingeschränkten Prüfung oder keiner Prüfung unterzogen werden, abhängig von ihrer Grösse und Struktur.

Welche Vorschriften gelten für die Übertragung von Aktien einer Schweizer Aktiengesellschaft?

Aktien einer AG können grundsätzlich frei übertragen werden, es sei denn, die Übertragung wird durch die Statuten des Unternehmens oder gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt. Übertragungen müssen dokumentiert werden, und alle relevanten gesetzlichen oder vertraglichen Einschränkungen müssen eingehalten werden. Der Prozess umfasst das Ausführen eines Aktienverkaufsvertrags und die Aktualisierung des Aktienregisters.

Wer vertritt Aktiengesellschaft gegenüber externen Parteien?

In einer AG erfolgt die Vertretung gegenüber externen Parteien in der Regel durch die Mitglieder des Verwaltungsrats. Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats muss befugt sein, das Unternehmen in Interaktionen mit Dritten zu vertreten. Diese Vertretungsbefugnis kann in den Statuten des Unternehmens festgelegt oder durch Beschlüsse des Verwaltungsrats bestimmt werden. Falls Managementbefugnisse an bestimmte Personen oder Dritte delegiert werden, können auch diese das Unternehmen in spezifischen Kontexten vertreten.

Fazit

Wie bereits erwähnt, hat jede dieser Rechtsformen ihre eigenen Vor- und Nachteile. Es ist wichtig, die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens vollständig zu verstehen, bevor man sich für die geeignetste Rechtsstruktur entscheidet. Für Einzelpersonen, die alleine arbeiten, könnte eine Einzelfirma aufgrund ihrer geringen Kosten, Einfachheit und minimalen administrativen Belastung vorteilhaft sein. Es sollte jedoch bedacht werden, dass die Person mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen haftet. Für diejenigen, die ihr Unternehmen erweitern und eine Firma gründen möchten, könnten hingegen eine GmbH oder AG vorteilhafter sein, da sie mehr Kapital und andere Ressourcen mobilisieren können. Dies geht jedoch auf Kosten einer doppelten Gewinnbesteuerung, während das persönliche Vermögen geschützt ist.

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