Der 13. Monatslohn bei Krankheit
Written by VP on Oktober 9, 2024 in Lohnbuchhaltung

Der 13. Monatslohn ist für viele Schweizer ein gewöhnlicher Bestandteil des Jahreslohnes und wird üblicherweise am Jahresende, im November oder Dezember, ausgezahlt. Oft stellen unsere Kunden die Frage, ob der 13. Monatslohn im Krankheitsfall ausbezahlt werden muss. Aus Erfahrung wissen wir, dass alleine die korrekte Auszahlung des 13. Monatslohnes sowie die Lohnabrechnung bei Krankheit häufig für Unsicherheiten sorgen. Besonders komplex wird es, wenn die Auszahlung des 13. Monatslohnes und ein Krankheitsfall zeitlich zusammentreffen. Im Folgenden wird anhand klarer Fallbeispiele erläutert, wie solche Situationen korrekt gehandhabt werden, damit die Lohnabrechnung Ihres Mitarbeiters fehlerfrei erfolgt.

Wie berechne ich den 13. Monatslohn?

Bevor wir ins diese Frage reingehen, lass uns kurz durchgehen, wie der 13. Monatslohn sowie die Lohnfortzahlung infolge Krankheit in der Schweiz ermittelt werden.

Grundsätzlich entspricht der 13. Monatslohn dem «üblichen Monatslohn» eines Mitarbeiters. Obwohl dessen Auszahlung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, gilt es in der Schweiz als Standard, den 13. Monatslohn an Mitarbeiter auszuzahlen. Wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, beträgt der 13. Monatslohn 1/12 des Jahresbruttolohnes bzw. AHV-Lohnes. Dabei kann der 13. Monatslohn nach verschiedenen Auszahlungsalternativen ausgezahlt werden: entweder einmal pro Jahr (üblicherweise im November oder Dezember) oder regelmässig verteilt über das ganze Jahr. Erfahrungsgemäss wenden Arbeitgeber die erste Methode an. Schlussendlich lassen sich der 13. Monatslohn sowie dessen Auszahlungsbetrag nach folgendem Prinzip berechnen:

Lohnabrechnung
Jahresbruttolohn CHF 102 000
Monatslohn (brutto) CHF 8 500
13. Monatslohn (1/12 des Jahreslohns) CHF 8 500
Auszahlung
Einmalige Auszahlung (üblicherweise im November oder Dezember) inkl. Bruttolohn CHF 17 000
Auszahlung über das Jahr verteilt inkl. Bruttoslohn CHF 9 208.33
Der 13. Monatslohn

Wichtig!

Falls der Lohn an den Mitarbeiter auf Stundenbasis monatlich ausgezahlt wird, ist der 13. Monatslohn normalerweise im ausbezahlten Lohn inbegriffen, sofern dessen Auszahlung vertraglich vorgesehen ist. Der 13. Monatslohn gilt in diesem Fall quasi als eine Art Zuschlag zum vereinbarten Stundensatz. (in der Regel von 1/12 bzw. 8.33% auf den ursprünglich vereinbarten Stundensatz)

Wie berechne ich die Lohnauszahlung bei Krankheit?

Art. 324a OR regelt, dass ein Arbeitnehmer, der aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie z. B. Krankheit, für eine beschränkte Zeit weiterhin den Lohn erhält. In der Praxis gibt es zwei Wege, wie die Abrechnung im Falle einer Krankheit erfolgt:

Ausschliesslich auf Basis des Arzt­zeugnisses, das den Namen des Arbeit­nehmenden, die Dauer der Arbeits­unfähigkeit sowie den Grad der Arbeits­unfähigkeit enthalten muss. Dieses Dokument ist ausreichend, sofern keine Kranken­versicherung für den Mitarbeiter besteht oder die Warte­frist nicht überschritten wurde.

Auf Basis des Arzt­zeugnisses und der Abrechnung der Versicherung (Tag­gelder), wenn eine Kranken­versicherung für den Mitarbeiter abgeschlossen wurde und die vertraglich vorgesehene Wartefrist überschritten ist. Tag­gelder werden für Kalender­tage, nicht für Arbeits­tage gerechnet und ausbezahlt.

Ablauf der Lohnabrechnung: Arbeitgeber ohne Krankentaggeldversicherung
Ablauf der Lohnabrechnung: Arbeitgeber mit Krankentaggeldversicherung

Wichtig!

Falls die Wartefrist überschritten wurde und die Versicherung einspringt, erfolgt die Vorbereitung des Lohnblattes des Arbeitnehmers durch Ihren Treuhänder ausschliesslich auf Basis der von der Versicherung bereitgestellten Unterlagen. Der Grund dafür liegt darin, dass die Lohnfortzahlung für diesen Zeitraum zulasten der Versicherung geht, die normalerweise die errechnete Summe an den Arbeitgeber überweist, damit dieser sie an den Arbeitnehmenden weiter auszahlt.

Nun werfen wir einen Blick darauf, wie Krankentaggelder von der Versicherung abgerechnet werden:
Krankentaggeld pro Kalendertag = AHV-Lohnsumme pro Jahr (für die letzten 12 Monate) x Deckungsgrad / 365

Der Deckungsgrad beträgt in der Regel 80%, kann jedoch bis zu 100% vereinbart werden.

Praxisbeispiel:

Herr Koch ist im Stundenlohn angestellt und erkrankte am 01.08.2024. Gemäss dem Arztzeugnis ist er zu 100% arbeitsunfähig. Da die Wartefrist 30 Tage beträgt, ging die Lohnfortzahlung im August zulasten des Arbeitgebers. Seit dem 1. September springt jedoch die Versicherung ein. Die Frage ist offen, wie viel Krankentaggeld Herr Koch für den September erhält.

  • AHV-Lohn für die letzten 12 Monate: CHF 16’653.45
  • Krankentaggeldversicherung: abgeschlossen
  • Deckungsgrad: 80 %

Berechnung:

  • Krankentaggeld pro Kalendertag = CHF 16’653.45 / 365 x 80 % = CHF 36.5
  • Krankentaggeld im September = CHF 36.5 x 30 = CHF 1’095.02

Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema Lohnfortzahlung bei Krankheit bzw. Abrechnung von Taggeld? In unserem nächsten Blogartikel gehen wir ausführlich auf dieses Thema ein und erläutern die aktuellen Vorschriften in der Schweiz im Detail: Krankentaggeld (KTG): Worauf muss der Arbeitgeber achten?

Kann das 13. Monatsgehalt wegen Krankheit gekürzt werden?

Im Prinzip wird der 13. Monatslohn wie vertraglich vorgesehen ausgezahlt, unabhängig davon, ob ein Krankheitsfall eintritt oder nicht. Wie bereits erwähnt wurde, besteht bei Krankheit nach Art. 324a OR ein Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Wird der Lohnausfall bei Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankentaggeldversicherung gedeckt, ist der Dreizehnte oft bereits anteilsmässig im Taggeld inbegriffen und muss daher Ende des Jahres nicht nochmals bezahlt werden. Mit anderen Worten: Der 13. Monatslohn wird bei den Taggeldern bereits eingerechnet. Das bedeutet, dass auf den Taggeldern kein zusätzlicher 13. Monatslohn mehr geschuldet ist und somit am Jahresende nicht mehr der volle 13. Monatslohn auszuzahlen ist. Der Grund dafür ist einfach: Als Basis für die Abrechnung des Taggeldes wird der gesamte AHV-Lohn herangezogen, der bereits den 13. Monatslohn für das Vorjahr enthält.

Kann das 13. Monatsgehalt wegen Krankheit gekürzt werden?

Praxisbeispiel:

Frau Weber ist im Monatslohn angestellt und war im Juli 2024 für 20 Tage krank. Der 13. Monatslohn des Vorjahres wurde im Dezember einmalig ausbezahlt. Nun möchte er wissen, wie hoch sein 13. Monatslohn im Jahr 2024 sein wird.

  • Monatslohn brutto: CHF 6’000
  • Deckungsgrad während der Krankheit: 80%
  • Auszahlung des 13. Monatslohnes im Jahr 2024: Einmalige Auszahlung im Dezember.

Berechnung

  • Anteil des mit Taggeldern ausbezahlten 13. Monatslohnes: 20 / 365 = 5.5 %
  • Mit Taggeldern ausbezahlter 13. Monatslohn: CHF 6’000 x 5.5 % = CHF 328.77
  • Monatslohn im Dezember: CHF 6’000 – CHF 328.77 = CHF 5’671.23

Fazit

Falls der Lohnausfall bei Arbeitsunfähigkeit durch eine Lohnfortzahlung (zulasten der Versicherung oder des Arbeitgebers) gedeckt wird, ist der 13. Monatslohn oft bereits anteilsmässig im Taggeld inbegriffen und muss daher am Ende des Jahres nicht nochmals bezahlt werden. Diese Regel gilt insbesondre für diejenigen, die im Stundenlohn angestellt sind. Im Falle eines fixen Monatslohns soll der Betrag des 13. Monatslohnes um den bereits mit den Taggeldern ausgezahlten Anteil reduziert werden. Im Endeffekt erhält der Angestellte den gesamten 13. Monatslohn für das laufende Jahr. Ein Krankfall hat darum keinen Einfluss auf den gesamten Betrag des 13. Lohnes, der auszuzahlen ist.

Wenn Sie die Lohnabrechnung bei Krankfällen in professionelle Hände übergeben möchten, steht Ihnen das Treuhand-Team von abrechnungen.ch gerne zur Verfügung.

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