Wann genau und unter welchen Bedingungen muss ein Expat in der Schweiz eine Steuererklärung ausfüllen? Den meisten Ausländer werden die Steuern direkt vom Lohn als Quellensteuer abgezogen, aber heisst das, dass sie dann keine Steuererklärung auszufüllen haben? Vielen dürfte bekannt sein, dass ein Expat eine Steuererklärung auszufüllen hat, wenn das Jahreseinkommen CHF 120’000 erreicht. Aber mit diesem Kriterium ist die Entscheidung nicht abgeschlossen, sondern fängt gerade erst an.
Genau deshalb hat unser erfahrenes Steuerteam einen Leitfaden zu diesem Thema erstellt – um etwas Licht ins Dunkel zu bringen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, in welchen Fällen Sie dazu verpflichtet sind eine Steuererklärung auszufüllen und warum es sich sogar lohnen kann, eine solche freiwillig auszufüllen, selbst wenn Sie nicht dazu verpflichtet wären.
Pflicht zum Einreichen der Steuererklärung
Expats – also Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft oder C-Bewilligung – werden per Gesetz einem Quellensteuertarif unterworfen. Die Quellensteuer wird in diesem Fall direkt vom Arbeitgeber von ihrem Lohn abgezogen und abgeführt – noch bevor der Lohn ausgezahlt wird.
Allerdings gibt es, wie so oft, ein «Aber»: Wird eine bestimmte Einkommens- oder Vermögensgrenze überschritten, kommt das reguläre Schweizer Steuerverfahren zur Anwendung und die Person muss zwingend eine Steuererklärung ausfüllen und fristgerecht einreichen.
Kriterien für die Steuererklärungspflicht
- Einkommen
- Steuerbares Vermögen
- Einkünfte aus nicht quellenbesteuerten Quellen
- Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
- Ehepartner/in mit Schweizer Staatsbürgerschaft
Wie kann man anhand dieser Kriterien herausfinden, ob eine Pflicht zur Einreichung der Steuererklärung besteht? In der Schweiz gibt es einen eindeutigen Algorithmus, mit dem man schnell klären kann, ob eine Steuererklärung erforderlich ist.
Werfen wir einen kurzen Blick auf die Details der einzelnen Kriterien.
A. Einkommen ab CHF 120’000
Sobald das Bruttoeinkommen einer Person oder ihres Ehepartners mindestens CHF 120’000 pro Jahr beträgt, ist die Steuererklärung ein «Muss».
Wichtig!
Nachträgliche ordentliche Steuerveranlagungen werden in den folgenden Jahren durchgeführt, selbst wenn das Einkommen vorübergehend oder dauerhaft unter die geltende Einkommensgrenze von CHF 120’000 fällt
B. Selbstständigkeit
Wer selbstständig arbeitet, hat keine andere Wahl: Eine Steuererklärung ist hier zwingend erforderlich.
C. Nicht quellenbesteuerte Einkommen ab CHF 3’000
Auch wenn das Haupteinkommen meist aus Lohnzahlungen besteht, gibt es weitere Einkommensquellen, die nicht direkt an der Quelle besteuert werden. Dazu gehören:
- Erträge aus Wertpapieren (z. B. Dividenden, Zinsen)
- Mieteinnahmen aus Immobilien
- Unterhaltszahlungen (Ehegatten- oder Kindesunterhalt)
- AHV-Renten
- Gewinne aus Lotterien oder Glücksspielen
Auch der Besitz einer Immobilie im Ausland zählt dazu – selbst wenn dort bereits Steuern darauf gezahlt wurden. Sobald das nicht quellenbesteuerte Einkommen mindestens CHF 3’000 beträgt, ist eine Steuererklärung Pflicht.
D. Steuerpflichtiges Vermögen
Wer ein steuerpflichtiges Vermögen von mindestens CHF 80’000 (Einzelperson) oder CHF 160’000 (Ehepaar) besitzt, muss eine Steuererklärung einreichen.
E. Verheiratet mit einer Person mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder C-Bewilligung
Liebe und Finanzen sind oft eng miteinander verknüpft. Ganz egal, wie hoch Ihr Einkommen oder Vermögen ist – wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin eine Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine C-Bewilligung hat, werden Sie nach den «normalen» Steuerregeln für Einheimische veranlagt.
Wichtig!
Falls Sie darauf warten, dass das Steueramt Sie an Ihre Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung erinnert – täuschen Sie sich. In der Schweiz sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen – egal ob online oder per Post.
Auch wenn Sie keine Aufforderung vom Steueramt bekommen, müssen Sie sich selbst darum kümmern. Und mal ehrlich – niemand will eine saftige Busse zahlen, nur weil er die Frist verpasst hat. Ein Versäumnis der Behörde befreit Sie nämlich nicht von Ihrer Pflicht zur korrekten Versteuerung.
Einkommen und Vermögenswerten ausserhalb der Schweiz
Einkommen, einschliesslich Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, sind in der Steuererklärung anzugeben. Aber wie sieht es mit Vermögenswerten im Ausland oder Einkommen aus, das ausserhalb der Schweiz erzielt wurde? Diese Vermögenswerte müssen ebenfalls in der Schweizer Steuererklärung angegeben werden, selbst wenn sie bereits im Ausland besteuert wurden. Kein Stress – das bedeutet nicht, dass Sie für etwas tief in die Tasche greifen müssen, um in der Schweiz ein zweites Mal besteuert zu werden. Mit den meisten Ländern gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass dieses Problem auftritt.
Vergessen Sie nicht, dass die Schweiz ein progressives Steuersystem hat. Das heisst, das Steueramt braucht die Informationen über Ihr Gesamteinkommen und Vermögen, um Ihr Steuerniveau zu bestimmen und letztlich Ihr Einkommen oder Vermögen in der Schweiz mit dem korrekten Steuersatz zu besteuern.
Steuererklärung freiwillig einreichen: Macht das Sinn?
Auf den ersten Blick scheint das freiwillige Einreichen einer Steuererklärung nur Zeit und Nerven zu kosten. Doch tatsächlich kann es sich lohnen – in Form einer geringeren Steuerbelastung. Der Grund liegt vor allem in möglichen Abzügen, die Ihre Steuerbasis senken, sowie in der Rückforderung der Verrechnungssteuer.
Grund 1. Reduzierung der Steuerbasis durch Abzüge
Wenn Sie der Quellensteuer unterliegen, wird diese pauschal auf Ihr Bruttoeinkommen berechnet und direkt vom Lohn abgezogen – Ihre tatsächlichen Ausgaben werden dabei nicht berücksichtigt. Entscheiden Sie sich jedoch für das Einreichen einer Steuererklärung, können Sie bestimmte Abzüge geltend machen (z. B. Berufsauslagen, Versicherungsprämien oder Schulgebühren). Dadurch reduziert sich Ihre Steuerbasis, was oft zu einer niedrigeren Steuerlast führt.
Grund 2. Rückforderung der Verrechnungssteuer
Falls Sie Zinserträge, Dividenden oder bestimmte Kapitalgewinne erhalten, kennen Sie ja die Verrechnungssteuer, deren Höhe 35 % beträgt. Diese Steuer dient als Sicherungsmechanismus gegen Steuerhinterziehung. Das Gute ist: Wenn Sie Ihr Einkommen und Vermögen korrekt in der Steuererklärung deklarieren, können Sie die abgezogene Verrechnungssteuer vollständig oder teilweise zurückfordern.
Wichtig!
Was passiert, wenn die bereits gezahlte Quellensteuer höher ist als die tatsächlich geschuldete Steuer gemäss Ihrer Steuererklärung? Ganz einfach: Nach Einreichung der Steuererklärung können Sie beim Steueramt eine Steuererstattung beantragen.
Beispiel
Nehmen wir eine fiktive Person, Max Muster, die folgende Merkmale aufweist:
- Name: Max Muster
- Alter: 34 Jahre
- Zivilstand: Ledig
- Konfession: Andere
- Gemeinde: Zürich
Beschreibung | Keine Steuererklärung, nur Quellensteuer | Steuererklärung mit Abzügen |
---|---|---|
BruttoLohn Total | CHF 278'500 | CHF 278'500 |
Beiträge OASI/IV/EO/ALV/NBUV | CHF 16'780 | CHF 16'780 |
Reguläre Beiträge 2. Säule | CHF 8'620 | CHF 8'620 |
Quellensteuerabzug | CHF 63'190 | - |
Berufsauslagen | - | CHF 9'670 |
Beiträge an Säule 3 | - | CHF 7'056 |
Versicherungsprämien | - | CHF 2'750 |
Verwaltung des beweglichen Privatvermögens | - | CHF 810 |
Total der Abzüge | - | CHF 20'286 |
Nettoeinkommen (nach Abzügen) | CHF 253'100 | CHF 232'814 |
Steuern | CHF 63'190 | CHF 56'462 |
Differenz | CHF 63'190 – CHF 56'462 = CHF 6'728 | - |
Grund 3. Absicherung gegen unerklärte Vermögensdifferenzen
Das Ausfüllen der Steuererklärung hilft, einen regelmässigen Überblick über sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte – sowohl in der Schweiz als auch im Ausland – zu behalten. Das bringt erhebliche Vorteile mit sich: Zum einen haben Sie immer den Überblick über Ihr gesamtes Vermögen und vergessen nicht, es den Steuerbehörden zu melden. Zudem dient es als Schutzmechanismus gegen mögliche Einkommenslücken, die entstehen können, wenn die Steuerbehörde Ihre Vermögenswerte unter die Lupe nimmt und eine unerklärliche, grosse Diskrepanz zwischen verschiedenen Steuerjahren aufdeckt. Solche Diskrepanzen entstehen übrigens nicht selten durch einfache Fehler und können zu einer Nachbesteuerung (oder in schweren Fällen sogar zur Strafen) führen.
Steuererklärung ausfüllen: Checkliste
Wie muss ich vorgehen beim Ausfüllen der Steuererklärung und welche Unterlagen brauche ich?
Phase 1.
Sammlung der erforderlichen Dokumente
Bevor man mit dem Ausfüllen der Formulare beginnt, muss sichergestellt werden, dass man alle erforderlichen Dokumente besitzt. Dazu zählen in erster Linie:
- Gehaltsabrechnung(en) vom Arbeitgeber
- Bescheinigung der Arbeitslosenversicherung über erhaltene Taggelder
- Rentenbescheinigungen
- Zins- und Dividendenabrechnungen
- Kauf- und Verkaufsbelege für Anleihen, Aktien etc.
- Wertpapierkonten-Auszüge von Depotbanken
- Bescheinigung über Beiträge an Pensionskassen, falls nicht in der Gehaltsabrechnung enthalten
- Bescheinigung von der Versicherungseinrichtung oder Beiträge zur 3. Säule (Säule 3a)
Phase 2.
Ausfüllen Ihrer Steuererklärung
Sobald die notwendigen Dokumente gesammelt sind, sollten Sie die Website des zuständigen Steueramtes besuchen und die Software herunterladen, die zum Ausfüllen des Formulars erforderlich ist. An dieser Stelle stossen viele Expats auf Herausforderungen, besonders wenn man mit dem Interface der Software, den spezifischen Begriffen oder mit der Fachsprache nicht gut vertraut ist. Allerdings gibt es einen Ausweg, damit diese Phase nicht zu einem Alptraum wird.
Tipp
Es ist keine Seltenheit, dass das Ausfüllen von Steuererklärungen an Firmen mit professionellen Fachkenntnissen auf diesem Gebiet delegiert wird. So können Sie sich unnötige Überforderung ersparen, potenzielle Fehler vermeiden und – nicht weniger wichtig – Abzüge von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen maximieren. Wenn man jedoch die Gebühr für diesen Service als Hindernis betrachtet, sollte man ehrlich die tatsächlichen Kosten (Gebühren) mit den möglichen Kosten durch eventuelle Fehler oder eine höhere Steuerlast abwägen. Häufig spricht das Ergebnis dieses Vergleichs nicht für die erste Option.
Frist für die Schweizer Steuererklärung nicht verpassen
Die allgemeine Frist für die Einreichung der Steuererklärung, die Sie in verschiedenen Quellen finden, ist in der Regel bis zum 31. März. Es empfiehlt sich generell, diese Frist prophylaktisch zu verlängern.
Fazit
Wie bereits dargelegt, gibt es zahlreiche Feinheiten bei der Steuererklärung, die jeder in der Schweiz berücksichtigen sollte. Dies kann besonders für Expats eine Herausforderung darstellen, die mit den schweizerischen Gesetzen und den Amtssprachen der Kantone nicht vollständig vertraut sind. Doch wie wir dargestellt haben, kann das Ausfüllen der Steuererklärung von einer Hürde zu einer wertvollen Chance werden, Steuern einzusparen.
Genau aus diesem Grund unterstützt Sie unser erfahrenes Team – das seit Jahren in diesem Bereich tätig ist – bei der schnellen und marktgünstigen Erstellung Ihrer Steuererklärung, selbst wenn Sie bisher noch nicht dazu verpflichtet waren.
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