Lohnnebenkosten
Written by VP on März 5, 2025 in Lohnbuchhaltung

Die Sozialversicherungsbeiträge wurden per 01.01.2025 aufgrund des Entschlusses des Bundesrates geändert. Möchten Sie bei diesem Thema immer auf dem Laufenden bleiben? Dann sind Sie hier genau richtig! Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellen Beitragshöhen und deren Änderungen im Vergleich zum Jahr 2024.

Säule 1. AHV/IV/EO-Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Parameter 2024 2025 Änderung
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) 8,70% 8,70% -
IV (Invalidenversicherung) 1,40% 1,40% -
EO (Erwerbsersatzordnung, Mutterschaft) 0,50% 0,50% -
Total (AHV, IV, EO) 10,60% 10,60% -
Arbeitgeberanteil 5,30% 5,30% -
Arbeitnehmeranteil 5,30% 5,30% -

Die Beitragssätze für AHV/IV/EO/ALV bleiben per 1. Januar 2025 unverändert.

Säule 1. Beiträge von Selbständigerwerbenden

Parameter 2024 2025 Änderung
Höchstlimite der Beitragsskala CHF 58'800 CHF 60'500 + CHF 1'700
Minimalsatz für Einkommen zwischen CHF 10'100 und CHF 17'600 5,37% 5,37% -
Maximalsatz 10,00% 10,00% -
Untere Einkommensgrenze CHF 9'800 CHF 10'100 + CHF 300
Mindestbeitrag pro Jahr CHF 514 CHF 530 + CHF 16

Die Beiträge von Selbständigerwerbenden bleiben per 1. Januar 2025 nur teilweise unverändert.

Säule 1. Beiträge Nichterwerbstätige

Parameter 2024 2025 Änderung
Jährlicher Mindestbeitrag CHF 514 CHF 530 + CHF 16
Jährlicher Maximalbeitrag CHF 25'700 CHF 26'500 + CHF 800

Die Beiträge von Nichterwerbstätigen wurden per 1. Januar 2025 verändert.

Säule 1. Renten

Parameter 2024 2025 Änderung
Minimale einfache Rente CHF 1'225 CHF 1'260 + CHF 35
Maximale einfache Rente CHF 2'450 CHF 2'520 + CHF 70
Maximale Ehepaarrente CHF 3'675 CHF 3'780 + CHF 105

Der Bundesrat hat entschieden, die AHV/IV-Renten an die aktuelle Entwicklung der Preise und Löhne anzupassen. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Minimal- und Maximalrenten um 2,9% erhöht.

Säule 1. Arbeitslosenversicherung

Parameter 2024 2025 Änderung
bis CHF 148'200 2,20% 2,20% -
ab CHF 148'201 keine keine -

Weitere Informationen zum Thema Koordinationsabzug: admin.ch – Koordinationsabzug

Die der obligatorischen BVG-Versicherung unterstellten Löhne wurden per 01.01.2025 geändert, während die Sparbeiträge in Form von Prozentsätzen unverändert geblieben sind.

Lass uns kurz einen Blick auf ein Beispiel werfen, wie die BVG-Beiträge im Jahr 2025 berechnet werden.

Säule 2. BVG

* Damit eine Person obligatorisch gemäss BVG versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens CHF 22'050 erzielen (bis Ende 2024 und CHF 22’680 ab 2025).

** Wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen.

*** Zinssatz, mit dem die BVG-Altersguthaben mindestens verzinst werden müssen.

Parameter 2024 2025 Änderung
Eintrittsschwelle/minimaler Jahreslohn* CHF 22'050 CHF 22'680 + CHF 630
Koordinationsabzug** CHF 25'725 CHF 26'460 + CHF 735
Minimal versicherter Lohn CHF 3'675 CHF 3'780 + CHF 105
Maximal versicherter Lohn CHF 62'475 CHF 64'260 + CHF 1'785
Maximal versicherbarer Lohn CHF 88'200 CHF 90'720 + CHF 2'520
Sparbeiträge: BVG-Beiträge nach Alter (basierend auf dem koordinierten Lohn)
Alter 25–34 Jahre 7% 7% -
Alter 35–44 Jahre 10% 10% -
Alter 45–54 Jahre 15% 15% -
Alter 55–64/65 Jahre 18% 18% -
Gesetzlicher Mindestzinssatz*** 1,25% 1,25% -

Bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 148’200 Franken beträgt der Beitragssatz an die ALV 2,2% des massgebenden Jahreslohns. Dieser Höchstbetrag gilt für jedes einzelne Arbeitsverhältnis. Bis Ende 2022 wurde auf Lohnanteile ab 148’201 Franken zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag von 1 % erhoben. Seit dem 1. Januar 2023 sind auf Lohnanteile, die diesen Höchstbetrag übersteigen, keine ALV-Beiträge mehr zu entrichten.

Beispiel der BVG-Abrechnung nach neuen Beiträgen 2025

Beispiel der BVG-Abrechnung nach neuen Beiträgen 2025

Berechnung der BVG-Beiträge für das Jahr 2025

BVG-Beitrag = BVG-pflichtiger Lohn × BVG-Prozentsatz je nach Altersklasse

BVG-pflichtiger Lohn = Jahreslohn − Koordinationsabzug

Wichtige Informationen zur Berechnung

  • Altersklasse: 40–44 Jahre
  • BVG-Beitrag nach Alter: 10%
  • Koordinationsabzug 2025: CHF 26’460

Berechnung

BVG-pflichtiger Lohn = 52'000 - 26'460 = 25′540

Der versicherte Lohn im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) beträgt also CHF 25’540.

BVG-Beitrag = 25′540 × 10% = 2′554

Die jährlichen BVG-Beiträge belaufen sich auf CHF 2’554.

Dieser Betrag wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert (die genaue Aufteilung variiert je nach Pensionskasse).

Säule 2. UVG

* Der Betrag entspricht dem maximal versicherten Jahreslohn für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle.

** Der Betrag bezieht sich auf Einkommen aus Nebenerwerbstätigkeiten. Wenn ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber im Jahr weniger als CHF 2'500 verdient, ist dieser Betrag AHV-beitragsfrei. Sollte das Einkommen diesen Betrag überschreiten, werden Beiträge auf den gesamten Lohn erhoben.

Parameter 2024 2025 Änderung
Maximal versicherter UVG-Lohn* CHF 148'200 CHF 148'200 -
Jährlicher Freibetrag bei Nebenerwerb pro Arbeitgeber** CHF 2'500 CHF 2'500 -

Weitere Informationen zum Thema Unfallversicherung: Obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmer

Säule 3. Gebundene Vorsorge (freiwillig), Höchstbeiträge

* max. 20 % vom Erwerbseinkommen.
Parameter 2024 2025 Änderung
Erwerbstätige mit 2. Säule, pro Jahr CHF 7'056 CHF 7'258 + CHF 202
Erwerbstätige ohne 2. Säule*, pro Jahr CHF 35'280 CHF 36'288 + CHF 1'008

Sie möchten sich bei komplexen Treuhand-Fragen lieber auf erfahrene Experten verlassen? Dann ist unser Team gerne für Sie da!

Kommentare