Ab wann besteht eine BVG-Pflicht? Gemäss Art. 7 BVG und Art. 5 BVV2 unterstehen die Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Bruttojahreslohn von mehr als 22’050 CHF (Stand seit 01.01.2024) beziehen, der obligatorischen BVG Versicherung. Es werden grundsätzlich zwei Risikokomponenten der BVG Versicherung unterschieden: Die BVG-Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in welchem das ordentliche AHV-Rentenalter (für Männer 65 [...]